Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Bauherr haftet oftmals für Schadensereignisse, die direkt oder indirekt mit dem Bauvorhaben zusammenhängen. Häufig wenden sich auch Sozialversicherungsträger bei Leistungsfällen ihrer Versicherten an den Bauherren. Dies geschieht in der Regel völlig unabhängig davon, ob der Bauherr selbst aktiv in das Geschehen auf der Baustelle eingreift, oder ob er den Auftrag komplett an einen Generalunternehmer vergeben hat.

Die Haftpflichtversicherung prüft die Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach, entschädigt die berechtigten Ansprüche gegenüber den Geschädigten und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.