Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung
Während des Betriebes der Biogasanlage deckt dieser Versicherungsschutz mögliche gesetzliche Schadenersatzansprüche, die an den Betreiber der Biogasanlage herangetragen werden, ab. Dabei prüft der Versicherer die gesetzliche Verpflichtung zum Schadenersatz des Betreibers, sowie die geltend gemachte Höhe des Schadens. Sofern die Ansprüche begründet sind, werden diese reguliert, unbegründete Ansprüche werden vom Betreiber ferngehalten, zur Not auch mit Hilfe von Gerichten.
Durch die Lagerung und Verwendung von Input-Material, die Lagerung von Mineralölen und dergleichen, können sich Schadenersatzansprüche ergeben, die der sogenannten Umwelthaftpflicht zugeordnet werden.
Aus dem Umweltschadensgesetz vom 14. November 2007 ergibt sich auch für Betreiber einer Biogasanlage die Verpflichtung, Umweltschäden zu vermeiden und etwaig eingetretene Schäden zu sanieren. Die Umweltschadensversicherung schließt die Versicherungslücke, die bei möglichen rein öffentlich-rechtlichen Sanierungsansprüchen entsteht.